qtec academy | Trend Einführung in die Anforderungen der Medizinproduktebranche – ein Rückblick - Online-Seminar

Rückblick auf das Online-Seminar „Einführung in die Anforderungen der Medizinproduktebranche“

Zum ersten Mal fand unser neues Online-Seminar „Einführung in die Anforderungen der Medizinproduktebranche“ statt.

Die Zielgruppe?
Uniabsolventinnen, Quereinsteigerinnen aus anderen Branchen und Berufsanfänger*innen.

Was macht dieses Seminar aus?
Unser Referent Timo Bohnhoff hat vor einigen Jahren selbst als Quereinsteiger in der Medizin­produktebranche Fuß gefasst: „Auch ich habe den Wechsel von der Lebensmittel­industrie in die Medizin­produktebranche geschafft. Doch was hätte mir damals den Einstieg in die Welt der Medizin­produkte einfacher gemacht bzw. was hätte ich mir gewünscht?

Ich hätte mir ein Seminar gewünscht,

  • das mir die komplexen Anforderungen der Medizinprodukte strukturiert und übersichtlich aufzeigt.
  • das am besten nicht geballt an einem kompletten Tag, sondern sinnvoll dosiert und auf längere Zeit verteilt ist.
  • welches eine Einführung enthält, die über den Tellerrand hinausblickt und nicht nur allein auf meine zukünftigen Aufgaben fokussiert ist.
  • das mir auch die Hintergründe und den Einfluss meiner Arbeit auf andere Prozesse vermittelt.
  • das eine interaktive Veranstaltung ist, bei der ich mich aktiv beteiligen kann, um das neue Wissen einfacher zu verinnerlichen.

Aus diesen Anforderungen hat Timo Bohnhoff ein solches Seminar entwickelt und kürzlich in der qtec Academy veranstaltet. Lesen Sie hier, welche Fragen an unseren Referenten gestellt wurden.

Sie haben gefragt – wir geantwortet

Die Veranstaltung „Einführung in die Anforderungen der Medizinproduktebranche“ am 21. und 22. Juni 2023 war wie viele andere Seminare gut besucht. Nachdem unser Referent Timo Bohnhoff seine Inhalte interaktiv an die Teilnehmenden vermittelt hatte, stand er für Fragen zur Verfügung, die er beantwortete.

In dieser Beitragsserie stellen wir Ihnen eine Auswahl dieser Fragen aus dem Webinar vor und beantworten sie.

Einführung in die Anforderungen der Medizinproduktebranche

Ihre Frage:

„Gibt es den Sicherheitsbeauftragten noch als Begriff oder Funktion unter der MDR?“

Antwort:

„Den Sicherheitsbeauftragten gab es auch auf europäischer Ebene unter der MDD nicht. Es war eine nationale Forderung in den Gesetzgebungen in Deutschland und Österreich. Die EU hat nun mit der MDR eine für die Regulierungsvorschriften verantwortliche Person (engl. Person responsible for regulatory compliance, kurz PRRC) ins Leben gerufen, die die Verantwortlichkeiten des ehemaligen Sicherheitsbeauftragten innehat, jedoch auch deutlich mehr Aufgaben und Verantwortungen übernehmen muss. Da nun eine PRRC gefordert ist, haben Deutschland und Österreich keine Notwendigkeit mehr gesehen, noch einen Sicherheitsbeauftragten national zu fordern.“

Ihre Frage:

„Wo findet man die MDCG-Dokumente, die mir Hilfestellungen geben sollen?“

Antwort:

„Die aktuellen Dokumente der Medical Device Coordination Group (MDCG) sind auf der öffentlichen Internetseite der EU-Kommission zu finden (Guidance – MDCG endorsed documents and other guidance (europa.eu)). Hier sollte man regelmäßig nachschauen, ob neue MDCG-Dokumente veröffentlicht wurden.”

Ihre Frage:

„Ist bei den Übergangsfristen nach Artikel 120 der Tag der Einreichung oder der Tag der Zertifizierung entscheidend?“

Antwort:

„Ganz wichtig: Der Tag der Zertifizierung. Bis zur vorgegebenen Frist müssen mir als Hersteller die MDR-Zertifikate für meine Produkte vorliegen. Daher muss ich die Einreichung rechtzeitig durchführen und meinen Zeitplan mit meiner benannten Stelle gut abstimmen.“

Ihre Frage:

„Wer hat das letzte Wort bei der Klassifizierung?“

Antwort:

„Die Festlegung der Risikoklasse kommt vom Hersteller, der gemäß Anhang VIII der MDR die anwendbare Regel zur Klassifizierung heraussucht. Es gibt immer wieder Interpretationsspielraum oder Produkte, bei denen die Klassifizierungsregel nicht eindeutig zu finden ist. In diesem Fall könnte eine Vorababstimmung mit der benannten Stelle helfen, die am Ende die Klassifizierung mittragen muss. Im Zweifelsfall kann auch die zuständige Behörde angefragt werden.“

Was hat Ihnen am Seminar besonders gefallen?

» Es war eine super Veranstaltung, die die Teilnehmer sehr gut miteinbezogen hat! Die Mischung aus Vortrag und Übungen/Quiz war richtig gut, und ich habe sehr viel für mich mitnehmen können. Timo ist immer zeitnah auf alle Fragen eingegangen und konnte sie sehr gut klären. Auch die Aufteilung auf zwei Tage fand ich sehr gut, da man noch einmal die Möglichkeit hatte, Tag 1 zu reflektieren und für Tag 2 wieder frisch zu sein. Sehr gut finde ich auch die Take Home Messages am Ende der Kapitel. «

Jenny Schwarz, Dr. Ausbüttel & Co. GmbH

Ihre Frage:

„Was bedeutet GSPR?“

Antwort:

„GSPR ist eine häufig verwendete Abkürzung für General Safety and Performance Requirements (auf Deutsch: Grundlegende Sicherheits- und Leistungsanforderungen), die im Anhang I der MDR zu finden sind.“

Ihre Frage:

„Müssen die Konformitätserklärungen überall nach MDR übersetzt werden?“

Antwort:

„Ja. Dies ist eine neue Forderung der MDR, die vielen Herstellern noch gar nicht bewusst ist. Ich muss die Konformitätserklärung in den Landessprachen der Märkte erstellen, in denen ich mein Produkt vertreiben möchte. Je nachdem, in wie vielen Märkten ich unterwegs bin, können so schon einige Landessprachen zusammenkommen. Wichtig dabei zu beachten ist, dass ich für die Übersetzungen einen gelenkten Prozess benötige, der sicherstellt, dass auch alle Informationen korrekt übersetzt sind.“

Ihre Frage:

„Muss man, wenn das Produkt bereits auf dem Markt ist, immer noch andere Vergleichsprodukte suchen und betrachten?“

Antwort:

„Ja, im Rahmen des PMS (Post-Market Surveillance) und der Klinischen Bewertung werde ich dauerhaft auch immer wieder die ähnlichen Vergleichsprodukte auf dem Markt betrachten müssen und gegebenenfalls auch neu erscheinende Produkte. Sie können mir nämlich Informationen zur Sicherheit und Leistung meines Produktes geben. Außerdem muss ich überprüfen, ob ich mit meinem Produkt noch auf dem Stand der Technik bin oder ob es möglicherweise neue innovative Produkte gibt, die im Vergleich zu meinem Produkt ein besseres Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweisen.“

Ihre Frage:

„Ist es möglich, die Aufgaben der PRRC zu verteilen?“

Antwort:

„Ja. Die MDR gibt vor, dass der Hersteller über mindestens eine PRRC verfügen muss. Es kann sinnvoll sein, die doch sehr unterschiedlichen Verantwortungen auf mehrere PRRC zu verteilen. Ganz wichtig hierbei ist jedoch, dass dann exakt definierte Schnittstellen und Abgrenzungen festgelegt und dokumentiert sind.“

Ihre Frage:

„Muss man für Artikel 88 alle Vorkommnisse aufzeichnen? Und reicht dafür eine einfache Excel-Liste?“

Antwort:

„Alle nicht schwerwiegenden Vorkommnisse, die also nicht direkt an die Behörde gemeldet werden müssen, müssen über ein Trendsystem erfasst werden. Die MDR fordert hier ein System, mit dem ich erkennen kann, ob es einen statistisch signifikanten Trend dieser Meldungen gibt. Eine einfache Excel-Liste wird dabei nicht ausreichen, da ich einen Trend nicht bloß visuell erkennen möchte. Hier benötige ich statistische Methoden, die mir rechtzeitig anzeigen, ob es einen signifikanten Trend von nicht schwerwiegenden Vorkommnissen gibt, der dann an die Behörde gemeldet werden muss.“

Unser Service für Sie:

Benötigen Sie Unterstützung bei der Zulassung von Medizinprodukten? Unsere Expert*innen helfen Ihnen gerne weiter und unterstützen Sie beispielsweise in allen Bereichen des Lebenszyklus eines Medizinprodukts, vom Requirements-Engineering, Risikomanagement, Software-Quality, Verifizierung & Validierung, klinischen Bewertungen, Zulassung bis hin zur Post-Market Surveillance. Unser Experten-Team berät und unterstützt Ihr Unternehmen auf dem gesamten Weg der Medical Device Regulation (MDR).

Kontaktieren Sie uns gerne unter info@qtec-group.com und vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.

 

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