Susanna Dienemann war Partnerin der Kanzlei Wachenhausen Dienemann Rechtsanwälte und führt die Kanzlei seit April 2026 unter eigenem Namen. Ihr Beratungsschwerpunkt liegt auf Fragen der klinischen Forschung, insbesondere auf der Gestaltung und Verhandlung entsprechender Verträge. Darüber hinaus berät sie Mandanten zu regulatorischen Fragestellungen im Arzneimittel- und Medizinprodukterecht sowie zum Heilmittelwerberecht und zur Korruptionsprävention im Gesundheitswesen.
Frau Dienemann veröffentlicht regelmäßig zu aktuellen Fragestellungen des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts und ist eine erfahrene Referentin bei Fachveranstaltungen und Inhouse-Trainings. Zudem ist sie Lehrbeauftragte für Arzneimittelrecht im Studiengang „Master of Pharma Business Administration“ an der Goethe-Universität Frankfurt am Main sowie Mitglied der Ethikkommission der Universität zu Lübeck.
Was ihr als Referentin besonders wichtig ist:
„Aus meiner Sicht ist es wichtig, Problembewusstsein zu entwickeln und in entscheidenden Situationen die richtigen Fragen zu stellen. Außerdem sollen die Teilnehmer die Fähigkeit erlangen zu wissen, wo die rechtlichen maßgeblichen Bestimmungen zu finden sind und wie sie anzuwenden sind.“